Ein Restnutzungsdauergutachten durch qualifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung kann die steuerliche Abschreibung Ihrer Immobilie erheblich erhöhen.
Beispiele aus unserer Gutachtenpraxis: Baujahr, Modernisierungsgrad und ermittelte wirtschaftliche Restnutzungsdauer.
Von der Anfrage bis zum fertigen Gutachten: transparent und unkompliziert.
Übermitteln Sie uns die relevanten Unterlagen zur Immobilie. Zum Beispiel Baupläne, Kaufvertrag und weitere vorhandene Dokumente.
Der Sachverständige besichtigt die Immobilie persönlich vor Ort. Eine Ortsbegehung ist bei jedem Gutachten verpflichtend enthalten.
Immer inklusiveDer Sachverständige ermittelt die wirtschaftliche Restnutzungsdauer und erstellt das Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt.
Sie erhalten das fertige, unterzeichnete Gutachten als PDF, bereit zur Einreichung beim Finanzamt.
Nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG kann eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer angesetzt werden, sofern der Steuerpflichtige den Nachweis erbringt. Maßgeblich sind seit Aufhebung des BMF-Schreibens (1. Dezember 2025) allein Gesetzestext und höchstrichterliche Rechtsprechung. Der BFH hat mit Urteil vom 28. Juli 2021 (IX R 25/19) bestätigt, dass jede geeignete Darlegungsmethode zulässig ist; die modellhafte Ermittlung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer gilt als anerkannte Schätzmethode (BFH, 23. Januar 2024, IX R 14/23). Das Gutachten muss von einem ausreichend qualifizierten Sachverständigen erstellt werden. Eine persönliche Ortsbesichtigung durch den Sachverständigen ist erforderlich, damit die Bewertungsgrundlagen hinreichend erfasst und dokumentiert werden können (FG Münster, 2. April 2025).
Jedes Gutachten berücksichtigt die aktuellen Anforderungen der Rechtsprechung und wird in Übereinstimmung mit den geltenden Richtlinien des Finanzamts erstellt.
Wir verwenden anerkannte Bewertungsverfahren und dokumentieren nachvollziehbar und transparent.
Die gesamte Abwicklung erfolgt digital. Das fertige, unterzeichnete Gutachten wird Ihnen als PDF zugestellt, bereit zur Einreichung beim Finanzamt.
Wir analysieren Baujahr, Zustand, Modernisierungen und weitere Faktoren, um die kürzest mögliche Nutzungsdauer zu begründen.
Unsere Sachverständigen sind regional tätig und kennen die lokalen Gegebenheiten für eine fundierte Bewertung mit persönlicher Ortsbesichtigung.
Wir begutachten Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen sowie Wohn- und Geschäftshäuser aller Baujahre und Größen.
Ich habe vor kurzem ein Immobiliengutachten in Auftrag gegeben und bin äußerst zufrieden mit dem gesamten Ablauf. Die Kommunikation war von Anfang an freundlich, klar und unkompliziert!
Herr Schmidt hat durch seine professionelle Unterstützung mit seinem Verkehrswertgutachten in einem Widerspruchsverfahren mit meinem Finanzamt mich vor einer größeren Nachzahlung bewahrt.
Ich habe bei Herrn Schmidt eine Marktpreiseinschätzung zu einem geerbten Haus beauftragt und bin sehr zufrieden. Herr Schmidt hat sich Zeit genommen für die Beratung und das Gutachten lag sehr schnell vor. Ich empfehle ihn daher gerne weiter.
Fordern Sie noch heute Ihr Restnutzungsdauergutachten an. Kostenlose Ersteinschätzung inklusive.