Restnutzungsdauergutachten für vermietete Immobilien

Steuerersparnis durch kürzere Restnutzungsdauer

Ein Restnutzungsdauergutachten durch qualifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung kann die steuerliche Abschreibung Ihrer Immobilie erheblich erhöhen.

BFH-konform
Qualifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung
Finanzamtstauglich
Mehrfamilienhaus Baujahr 1940, Referenzobjekt
Beispiel-Berechnung §7 Abs. 4 EStG
Baujahr
1940
Modernisierung
Gering
RND lt. Gutachten
21 Jahre
Gebäudewert
300.000 €
AfA ohne Gutachten
6.000 €/J.
2,0 % über 50 Jahre
AfA mit Gutachten
14.286 €/J.
4,76 % über 21 Jahre · +138 %
§7 EStG · Vor-Ort-Besichtigung · Qualifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung
Referenzobjekte

Bereits bewertete Immobilien

Beispiele aus unserer Gutachtenpraxis: Baujahr, Modernisierungsgrad und ermittelte wirtschaftliche Restnutzungsdauer.

Mehrfamilienhaus Baujahr 1940, geringe Modernisierung, ermittelte Restnutzungsdauer 21 Jahre
Mehrfamilienhaus
Baujahr
1940
Modernisierung
Gering
Restnutzungsdauer 21 Jahre
Mehrfamilienhaus Baujahr 1920, mittlere Modernisierung, ermittelte Restnutzungsdauer 28 Jahre
Mehrfamilienhaus
Baujahr
1920
Modernisierung
Mittel
Restnutzungsdauer 28 Jahre
Eigentumswohnung im Wohn- und Geschäftshaus Baujahr 1967, geringe Modernisierung, ermittelte Restnutzungsdauer 22 Jahre
Eigentumswohnung
Baujahr
1967
Modernisierung
Gering
Restnutzungsdauer 22 Jahre
Mehrfamilienhaus Baujahr 1967, geringe Modernisierung, ermittelte Restnutzungsdauer 24 Jahre
Mehrfamilienhaus
Baujahr
1967
Modernisierung
Gering
Restnutzungsdauer 24 Jahre
Eigentumswohnung im Mehrfamilienhaus Baujahr 1936, geringe Modernisierung, ermittelte Restnutzungsdauer 21 Jahre
Eigentumswohnung
Baujahr
1936
Modernisierung
Gering
Restnutzungsdauer 21 Jahre
Eigentumswohnung im Mehrfamilienhaus Baujahr 1978, keine Modernisierung, ermittelte Restnutzungsdauer 33 Jahre
Eigentumswohnung
Baujahr
1978
Modernisierung
Keine
Restnutzungsdauer 33 Jahre
Restnutzungsdauergutachten beauftragen

In 4 Schritten zum Restnutzungsdauergutachten

Von der Anfrage bis zum fertigen Gutachten: transparent und unkompliziert.

01

Objektdaten übermitteln

Übermitteln Sie uns die relevanten Unterlagen zur Immobilie. Zum Beispiel Baupläne, Kaufvertrag und weitere vorhandene Dokumente.

02

Vor-Ort-Besichtigung

Der Sachverständige besichtigt die Immobilie persönlich vor Ort. Eine Ortsbegehung ist bei jedem Gutachten verpflichtend enthalten.

Immer inklusive
03

Gutachten-Erstellung

Der Sachverständige ermittelt die wirtschaftliche Restnutzungsdauer und erstellt das Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt.

04

Zustellung per PDF

Sie erhalten das fertige, unterzeichnete Gutachten als PDF, bereit zur Einreichung beim Finanzamt.

Gutachten jetzt beauftragen
⚖️

Rechtliche Grundlage

Nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG kann eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer angesetzt werden, sofern der Steuerpflichtige den Nachweis erbringt. Maßgeblich sind seit Aufhebung des BMF-Schreibens (1. Dezember 2025) allein Gesetzestext und höchstrichterliche Rechtsprechung. Der BFH hat mit Urteil vom 28. Juli 2021 (IX R 25/19) bestätigt, dass jede geeignete Darlegungsmethode zulässig ist; die modellhafte Ermittlung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer gilt als anerkannte Schätzmethode (BFH, 23. Januar 2024, IX R 14/23). Das Gutachten muss von einem ausreichend qualifizierten Sachverständigen erstellt werden. Eine persönliche Ortsbesichtigung durch den Sachverständigen ist erforderlich, damit die Bewertungsgrundlagen hinreichend erfasst und dokumentiert werden können (FG Münster, 2. April 2025).

Expertise, die sich rechnet

🔒

Aktuell & finanzamtsicher

Jedes Gutachten berücksichtigt die aktuellen Anforderungen der Rechtsprechung und wird in Übereinstimmung mit den geltenden Richtlinien des Finanzamts erstellt.

📐

Anerkannte Bewertungsverfahren

Wir verwenden anerkannte Bewertungsverfahren und dokumentieren nachvollziehbar und transparent.

📩

Digital & PDF-Lieferung

Die gesamte Abwicklung erfolgt digital. Das fertige, unterzeichnete Gutachten wird Ihnen als PDF zugestellt, bereit zur Einreichung beim Finanzamt.

🧮

Steueroptimierung mit System

Wir analysieren Baujahr, Zustand, Modernisierungen und weitere Faktoren, um die kürzest mögliche Nutzungsdauer zu begründen.

📍

Regionalität durch regionale Gutachter

Unsere Sachverständigen sind regional tätig und kennen die lokalen Gegebenheiten für eine fundierte Bewertung mit persönlicher Ortsbesichtigung.

🏢

Alle Objektarten

Wir begutachten Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen sowie Wohn- und Geschäftshäuser aller Baujahre und Größen.

Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

★★★★★

Ich habe vor kurzem ein Immobiliengutachten in Auftrag gegeben und bin äußerst zufrieden mit dem gesamten Ablauf. Die Kommunikation war von Anfang an freundlich, klar und unkompliziert!

JK
Jasmin Kösters
★★★★★

Herr Schmidt hat durch seine professionelle Unterstützung mit seinem Verkehrswertgutachten in einem Widerspruchsverfahren mit meinem Finanzamt mich vor einer größeren Nachzahlung bewahrt.

EG
Eckhard Glahe
★★★★★

Ich habe bei Herrn Schmidt eine Marktpreiseinschätzung zu einem geerbten Haus beauftragt und bin sehr zufrieden. Herr Schmidt hat sich Zeit genommen für die Beratung und das Gutachten lag sehr schnell vor. Ich empfehle ihn daher gerne weiter.

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