Unsere selbständigen Partnersachverständigen sind regional tätig und kennen die lokalen Gegebenheiten. Jedes Gutachten beinhaltet eine persönliche Vor-Ort-Besichtigung.
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Kartendaten © OpenStreetMap Mitwirkende
Alle Gutachter auf immorestnutzung.de sind selbständige, eigenverantwortlich tätige Sachverständige. Sie agieren als unabhängige Partner in ihrem regionalen Einzugsgebiet.
Ein finanzamtstaugliches Restnutzungsdauergutachten setzt immer eine persönliche Vor-Ort-Besichtigung der Immobilie voraus. Damit wir bundesweit Gutachten anbieten können, ohne dass ein Sachverständiger hunderte Kilometer zum Objekt fahren muss, setzen wir bewusst auf ein Netzwerk regionaler, selbständiger Partner. So bleibt jeder Besichtigungstermin ressourcenschonend, und das Gutachten wird von jemandem erstellt, der den lokalen Immobilienmarkt kennt.
Sie sind qualifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung und möchten als selbständiger Partner in Ihrer Region tätig werden?
Jetzt als Partner meldenAlle Sachverständigen auf immorestnutzung.de sind selbständige, eigenverantwortlich tätige Partner. Sie tragen die fachliche Verantwortung für ihre Gutachten.
Ja. Eine persönliche Ortsbesichtigung ist Voraussetzung für ein finanzamtstaugliches Restnutzungsdauergutachten (FG Münster, 2. April 2025).
Gutachten außerhalb des angegebenen Einzugsgebiets sind nach Absprache möglich. Kontaktieren Sie uns einfach.
Sie beauftragen das Gutachten immer über immorestnutzung.de. Die Zuordnung zum zuständigen Partnersachverständigen erfolgt anhand Ihres Standorts.
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