Wie hoch ist die Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie?
4 kurze Fragen zu Gebäudeart, Baujahr und Modernisierungsgrad. Das Ergebnis zeigt Ihnen die nach ImmoWertV Anlage 2 geschätzte wirtschaftliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie.
Schritt 1 von 40 %
Frage 1 von 4
Um welche Art von Immobilie handelt es sich?
Die Gebäudeart bestimmt die gesetzliche Normnutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 EStG – Ausgangsbasis Ihrer aktuellen Abschreibung.
Eigentumswohnung Hohes Sparpotenzial
Wohnungseigentum im Mehrfamilienhaus · GND 80 Jahre
Überwiegend Wohnen mit gewerblichem Anteil · GND 80 Jahre
Reine Gewerbeimmobilie Direktanfrage
Büro, Einzelhandel, Lager, Produktion, Gastronomie u. a.
Gewerbeimmobilien – individuelle Prüfung erforderlich.
Für reine Gewerbeimmobilien gelten je nach Nutzungsart unterschiedliche Gesamtnutzungsdauern (ImmoWertV Anlage 1: 30–60 Jahre). Eine seriöse Einschätzung des Sparpotenzials erfordert eine individuelle Betrachtung. Sprechen Sie uns direkt an.
Wichtiger Hinweis: Dies ist keine Steuerberatung. Die genaue Nutzungsdauer wird von einem Sachverständigen ermittelt; die Berechnung der tatsächlichen Abschreibung muss durch einen Steuerberater erfolgen.
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Frage 2 von 4
In welchem Jahr wurde das Gebäude errichtet?
Das genaue Baujahr bestimmt das Gebäudealter und damit unmittelbar, wie weit die tatsächliche Restnutzungsdauer von der gesetzlichen abweichen kann.
4-stellige Jahreszahl eingeben
Gebäudealter
Gesamtnutzungsdauer (GND, ImmoWertV Anlage 1)
Gesetzliche Normnutzungsdauer (§ 7 EStG)
Aktuelle AfA-Quote
Frage 3 von 4 · Element 1 von 8
Bisherige Punkte
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Frage 4 von 4
Wie hoch ist der steuerlich angesetzte Gebäudewert?
Die AfA wird auf den Gebäudeanteil der Anschaffungskosten berechnet – Kaufpreis abzüglich Grundstückswert. Tragen Sie den Betrag ein, auf den Sie aktuell abschreiben.
Tipp: Grundstücksanteil liegt oft bei 15–30 % des Kaufpreises, in Ballungsräumen höher.
Kaufjahr
Seit dem Kauf schreiben Sie das Gebäude bereits mit 2 % bzw. 2,5 % pro Jahr ab. Jedes bereits verstrichene Jahr mindert den Restbuchwert, auf den die kürzere Restnutzungsdauer angewendet wird. Die höhere Abschreibung beginnt erst mit dem Nutzungsdauergutachten. Steht der Kauf erst an, tragen Sie das aktuelle Jahr ein.
%
Ihren Grenzsteuersatz finden Sie im Einkommensteuerbescheid. Typisch: 25–45 %.
Ihre aktuelle jährl. Abschreibung
Mögliche Abschreibung mit Gutachten (Schätzung)
Geschätzte jährl. Steuerersparnis
Vorläufige Schätzung auf Basis Ihrer Angaben und keine Steuerberatung. Die genaue Nutzungsdauer wird von einem Sachverständigen nach Objektbesichtigung ermittelt; die Berechnung der tatsächlichen Abschreibung muss durch einen Steuerberater erfolgen.
Wichtiger Hinweis: Dies ist keine Steuerberatung. Die genaue Nutzungsdauer wird von einem Sachverständigen ermittelt; die Berechnung der tatsächlichen Abschreibung muss durch einen Steuerberater erfolgen.
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Das verbindliche Ergebnis liefert nur ein sachverständiges Gutachten mit Vor-Ort-Besichtigung. Wir sind qualifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung und melden uns persönlich bei Ihnen.
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Hendrik Schmidt · Qualifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung
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