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Frage 1 von 4
Um welche Art von Immobilie handelt es sich?
Die Gebäudeart bestimmt die gesetzliche Normnutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 EStG – Ausgangsbasis Ihrer aktuellen Abschreibung.
Eigentumswohnung Hohes Sparpotenzial
Wohnungseigentum im Mehrfamilienhaus · GND 80 Jahre
Einfamilienhaus / Zweifamilienhaus Hohes Sparpotenzial
Freistehend, Doppelhaus oder Reihenhaus · GND 80 Jahre
Mehrfamilienhaus (3–4 WE) Hohes Sparpotenzial
Kleines Mehrfamilienhaus · GND 80 Jahre
Mehrfamilienhaus (5+ WE) Hohes Sparpotenzial
Größeres Wohngebäude · GND 80 Jahre
Wohn- & Geschäftshaus (Mischnutzung) Hohes Sparpotenzial
Überwiegend Wohnen mit gewerblichem Anteil · GND 80 Jahre
Reine Gewerbeimmobilie Direktanfrage
Büro, Einzelhandel, Lager, Produktion, Gastronomie u. a.
Frage 2 von 4
In welchem Jahr wurde das Gebäude errichtet?
Das genaue Baujahr bestimmt das Gebäudealter und damit unmittelbar, wie weit die tatsächliche Restnutzungsdauer von der gesetzlichen abweichen kann.
4-stellige Jahreszahl eingeben
Gebäudealter
Gesamtnutzungsdauer (GND, ImmoWertV Anlage 1)
Gesetzliche Normnutzungsdauer (§ 7 EStG)
Aktuelle AfA-Quote
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Frage 4 von 4
Wie hoch ist der steuerlich angesetzte Gebäudewert?
Die AfA wird auf den Gebäudeanteil der Anschaffungskosten berechnet – Kaufpreis abzüglich Grundstückswert. Tragen Sie den Betrag ein, auf den Sie aktuell abschreiben.
Beispiel: Kaufpreis 350.000 € − Grundstückswert 60.000 € = Gebäudewert 290.000 €. Eine grobe Schätzung genügt.
Tipp: Grundstücksanteil liegt oft bei 15–30 % des Kaufpreises, in Ballungsräumen höher.
Kaufjahr
Seit dem Kauf schreiben Sie das Gebäude bereits mit 2 % bzw. 2,5 % pro Jahr ab. Jedes bereits verstrichene Jahr mindert den Restbuchwert, auf den die kürzere Restnutzungsdauer angewendet wird. Die höhere Abschreibung beginnt erst mit dem Nutzungsdauergutachten. Steht der Kauf erst an, tragen Sie das aktuelle Jahr ein.
%
Ihren Grenzsteuersatz finden Sie im Einkommensteuerbescheid. Typisch: 25–45 %.
Ihre aktuelle jährl. Abschreibung
Mögliche Abschreibung mit Gutachten (Schätzung)
Geschätzte jährl. Steuerersparnis
Vorläufige Schätzung auf Basis Ihrer Angaben und keine Steuerberatung. Die genaue Nutzungsdauer wird von einem Sachverständigen nach Objektbesichtigung ermittelt; die Berechnung der tatsächlichen Abschreibung muss durch einen Steuerberater erfolgen.
Wichtiger Hinweis: Dies ist keine Steuerberatung. Die genaue Nutzungsdauer wird von einem Sachverständigen ermittelt; die Berechnung der tatsächlichen Abschreibung muss durch einen Steuerberater erfolgen.
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Hendrik Schmidt · Qualifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung

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