Partnernetzwerk

Restnutzungsdauer­gutachten in Ihrer Region

Unsere selbständigen Partnersachverständigen sind regional tätig und kennen die lokalen Gegebenheiten. Jedes Gutachten beinhaltet eine persönliche Vor-Ort-Besichtigung.

Hendrik Schmidt, Sachverständiger in Marsberg
Hendrik Schmidt
Immobilienkaufmann (IHK)
Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten
DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert
Marsberg, Nordrhein-Westfalen
Primäres Einzugsgebiet ca. 100 km. Darüber hinaus nach Absprache.
Einzugsgebiet
Marsberg Paderborn Brilon Winterberg Meschede Korbach Bad Arolsen Warburg Lippstadt Soest
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JE
Janice Elpers
B.Sc. Architektur & Städtebau
M.Sc. Bauprozessmanagement & Immobilienwirtschaft
Sachverständige für Markt- & Beleihungswertermittlung
Hattingen, Nordrhein-Westfalen
Primäres Einzugsgebiet ca. 50 km. Darüber hinaus nach Absprache.
Einzugsgebiet
Hattingen Bochum Essen Witten Wuppertal Velbert Ennepetal Gevelsberg Sprockhövel Dortmund
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Einzugsgebiete

Wer ist in Ihrer Nähe zuständig?

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Selbständige Sachverständige als Partner

Alle Gutachter auf immorestnutzung.de sind selbständige, eigenverantwortlich tätige Sachverständige. Sie agieren als unabhängige Partner in ihrem regionalen Einzugsgebiet.

Ein finanzamtstaugliches Restnutzungsdauergutachten setzt immer eine persönliche Vor-Ort-Besichtigung der Immobilie voraus. Damit wir bundesweit Gutachten anbieten können, ohne dass ein Sachverständiger hunderte Kilometer zum Objekt fahren muss, setzen wir bewusst auf ein Netzwerk regionaler, selbständiger Partner. So bleibt jeder Besichtigungstermin ressourcenschonend, und das Gutachten wird von jemandem erstellt, der den lokalen Immobilienmarkt kennt.

  • Selbständig und eigenverantwortlich tätige Sachverständige
  • Qualifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung
  • Persönliche Ortsbesichtigung durch den regional zuständigen Partner
  • Kenntnis lokaler Immobilienmärkte und Baualtersklassen
  • Gutachten zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt
  • Digitale Abwicklung und PDF-Zustellung
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Sie sind qualifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung und möchten als selbständiger Partner in Ihrer Region tätig werden?

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Häufige Fragen
Sind die Sachverständigen angestellt oder selbständig?

Alle Sachverständigen auf immorestnutzung.de sind selbständige, eigenverantwortlich tätige Partner. Sie tragen die fachliche Verantwortung für ihre Gutachten.

Muss der Sachverständige die Immobilie persönlich besichtigen?

Ja. Eine persönliche Ortsbesichtigung ist Voraussetzung für ein finanzamtstaugliches Restnutzungsdauergutachten (FG Münster, 2. April 2025).

Was gilt außerhalb des Einzugsgebiets?

Gutachten außerhalb des angegebenen Einzugsgebiets sind nach Absprache möglich. Kontaktieren Sie uns einfach.

Wie beauftrage ich ein Gutachten?

Sie beauftragen das Gutachten immer über immorestnutzung.de. Die Zuordnung zum zuständigen Partnersachverständigen erfolgt anhand Ihres Standorts.

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